OFD Koblenz - Verfügung vom 01.07.1998
S 7167 A - St 51 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 01.07.1998 (S 7167 A - St 51 3) - DRsp Nr. 2008/82311

OFD Koblenz, Verfügung vom 01.07.1998 - Aktenzeichen S 7167 A - St 51 3

DRsp Nr. 2008/82311

§ 4 Nr. 11 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Superprovisionen im Strukturvertrieb von Bausparkassen und Versicherungen

In der Bezugsverfügung hat die OFD darauf hingewiesen, daß zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von sog. Superprovisionen im Strukturvertrieb von Bausparkassen und Versicherungen Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 12 K 342/94) und vor dem Bundesfinanzhof (Az. V R 41/96) Verfahren, anhängig sind.

Zwischenzeitlich ist im Verfahren V R 41/96 eine Entscheidung ergangenen (BFH-Urteil vom 29.1.98). Streitig war im vorliegenden Fall, ob eine selbständige freie Vermittlungsgesellschaft, die von Versicherungsunternehmen Vergütungen (Superprovisionen) für die Betreuung der in ihrem Organisationsbezirk zusammengefaßten Mitarbeiter (Bezirksleiter) erhielt, als Versicherungs- und Bausparkassenvertreter i.S.d. § 4 Nr. 11 UStG zu beurteilen ist.