OFD Koblenz - Verfügung vom 05.05.2006
S 3208 A - St 35 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 05.05.2006 (S 3208 A - St 35 5) - DRsp Nr. 2008/90188

OFD Koblenz, Verfügung vom 05.05.2006 - Aktenzeichen S 3208 A - St 35 5

DRsp Nr. 2008/90188

Bebaute Grundstücke: Einordnung von Selbstbedienungs-Lebensmittelmärkten mit schlichter und funktionaler Baugestaltung in die Gebäudeklasse 9.21 oder 4 der Anlage 15 zu Abschnitt 38 BewRGr; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einheitsbewertung

Das FG Berlin hat am 21. Juni 2005, Az: 2 K 2146/02 geurteilt, ein eingeschossiger, nicht unterkellerter Lebensmittelmarkt mit einer Nutzfläche von ca. 900 qm, einer Geschosshöhe von 2 bis 4 m, einem Pultdach sowie einer schlichten und funktionalen Baugestaltung, der dem Einzelhandel dient, sei als Warenhaus und nicht als Markthalle, Messehalle oder dgl. zu qualifizieren. Deshalb sei er in die Gebäudeklasse 4 der Anlage 15 zu Abschnitt 38 BewRGr einzuordnen. Gegen das Urteil ist Revison eingelegt worden (Az.: II R 33/05).

Nach der Vfg. vom 30.1.2004 - S 3208 A - St 35 7 ist in vergleichbaren Fällen von der Gebäudeklasse 9.21 auszugehen.