OFD Koblenz - Verfügung vom 16.06.1998
S 7100 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 16.06.1998 (S 7100 A) - DRsp Nr. 2008/86883

OFD Koblenz, Verfügung vom 16.06.1998 - Aktenzeichen S 7100 A

DRsp Nr. 2008/86883

§ 1 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen - Auswirkungen des EuGH-Urt. v. 16. 10. 1997 - Rs. C - 258/95 (UVR 97 S. 430, UR 98 S 61)

Mit Bezugsvfg. v. 29. 1. 1998 hatte die OFD mitgeteilt, daß die o. g. EuGH-Entscheidung auslegungsbedürftig ist und deshalb abgewartet werden soll, wie der BFH in den noch anhängigen Verfahren in sachlicher Hinsicht entscheidet.

Zwischenzeitlich liegen die Entscheidungen des BFH vor:

In seinen Urt. v. 12. 2. 1998 - Az. V R 69/83 und v. 12. 3. 1998 - Az. V R 105/92 (bisher noch nicht amtlich veröffentlicht) ist der BFH den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen gefolgt. Die Auslegung des EuGH-Urt. durch den BFH zeigt, daß die unentgeltliche Beförderung von AN durch den ArbG weiterhin als steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG zu behandelt ist. Die unentgeltliche Beförderung der AN von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück durch den ArbG dient grundsätzlich dem privaten Bedarf der AN und damit unternehmensfremden Zwecken.