OFD Koblenz - Verfügung vom 18.11.1996
S 7100

OFD Koblenz - Verfügung vom 18.11.1996 (S 7100) - DRsp Nr. 2008/86931

OFD Koblenz, Verfügung vom 18.11.1996 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2008/86931

§ 2 UStG Behandlung der Zahlungen im Rahmen der sogenannten Altlastenfreistellung nach Artikel 1 § 4 Umweltrahmengesetz (URG) v. 29. 6. 1990 in der Fassung des Artikel 12 Hemmnisbeseitigungsgesetz v. 22. 3. 1991 (BGBl 1991 I S. 766)

Unternehmer können sich vor der Investition in einem neuen Bundesland von der dort zuständigen Landesbehörde von der Verantwortlichkeit für sog. Altlasten, die auf den Betriebsgrundstücken festgestellt werden, freistellen lassen. Das Bundesland übernimmt aufgrund dieser Freistellung die Kostenschuldnerschaft für die Altlastenbeseitigung. In Abstimmung mit der Landesbehörde beseitigen die Unternehmer die Altlasten selbst oder beauftragen Fremdfirmen damit. Das Bundesland erstattet dem Unternehmer die Kosten.