Auf Grund zwischenzeitlich ergangener Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte und des BFH ist bei der Besteuerung der außerunternehmerischen Kfz-Nutzung nunmehr Folgendes zu beachten:
Das FG Münster hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 12.05.98 -
Das FG Nürnberg vertritt dagegen im Urteil vom 27.05.98 -
Es bestehen keine Bedenken, anhängige Rechtsbehelfsverfahren bis zu einer Entscheidung des BFH ruhen zu lassen. Aussetzung der Vollziehung kann gewährt werden.
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