OFD Koblenz - Verfügung vom 19.01.1996
S 7410 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 19.01.1996 (S 7410 A) - DRsp Nr. 2008/86897

OFD Koblenz, Verfügung vom 19.01.1996 - Aktenzeichen S 7410 A

DRsp Nr. 2008/86897

§ 24 UStG Umsatzsteuer bei Personalgesellschaften, die sowohl Land- und Forstwirtschaft betreiben als auch gewerblich tätig sind (Abschnitt 264 UStR)

Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob § 24 UStG insoweit anwendbar ist, als sowohl gewerblich als auch land- und forstwirtschaftlich tätige PersGes in Teilbetrieben ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Umsätze ausführen.

Die Erörterung führte zu dem Ergebnis, daß PersGes ihre ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Umsätze im Rahmen von abgrenzbaren Teilbetrieben nach § 24 UStG besteuern können, auch wenn sie in anderen Bereichen gewerblich tätig sind.