Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob § 24 UStG insoweit anwendbar ist, als sowohl gewerblich als auch land- und forstwirtschaftlich tätige PersGes in Teilbetrieben ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Umsätze ausführen.
Die Erörterung führte zu dem Ergebnis, daß PersGes ihre ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Umsätze im Rahmen von abgrenzbaren Teilbetrieben nach § 24 UStG besteuern können, auch wenn sie in anderen Bereichen gewerblich tätig sind.
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