OFD Koblenz - Verfügung vom 25.07.2007
S 2137 A - St 31 4

OFD Koblenz - Verfügung vom 25.07.2007 (S 2137 A - St 31 4) - DRsp Nr. 2008/91357

OFD Koblenz, Verfügung vom 25.07.2007 - Aktenzeichen S 2137 A - St 31 4

DRsp Nr. 2008/91357

Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen; - Kurzinformation der Steuergruppe St 3 - Einkommensteuer

Mit der Kurzinformation Nr. ST 3 2006K054 vom 22.06.2006 - St 31 4 wurden die Finanzämter angewiesen, auf Grund eines beabsichtigten Nichtanwendungserlasses (BStBl 2006 I S. 765) das BFH-Urteil vom 28.07.2004, Az. XI R 63/03, (BStBl 2006 II S. 866) über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden und in allen offenen Fällen den Ansatz einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen abzulehnen, da für die Nachbetreuung in der Regel kein wesentlicher Aufwand entstehen würde.

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein sah nun in einem Aussetzungsverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer solchen Rückstellung und ließ mit Beschluss vom 09.02.2007, Az. 2 V 233/06, gemäß § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 S. 2 FGO die Aussetzung der Vollziehung zu.

Mittlerweile sind beim dortigen Finanzgericht zwei weitere Verfahren in gleicher Angelegenheit unter den Az. 5 K 34/07 und 5 K 94/07 rechtshängig. Der Sachverhalt in dem unter dem Az. 5 K 34/07 geführten Rechtsstreit entspricht dem vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.07.2004 entschiedenen Fall.