Durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (MS) vom 14.06.2004 - 13-04012/100 (MBl. LSA Nr. 26/2004 S. 330) - ist zum 01.07.2004 die Sozialagentur Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle als Landesbetrieb gem. §
Die Sozialagentur nimmt neben Aufgaben des Landes als überörtlicher Träger der Sozialhilfe folgende Aufgaben wahr:
Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 179 Abs. 1 Satz 1 SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung,
Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für die Zustimmung nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI - Soziale Pflegeversicherung,
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen für behinderte Menschen, soweit der Zuwendungsbescheid nach dem 30.06.2004 erteilt wird,
Gewährung von Zuwendungen für Urlaubs- und Erholungsmaßnahmen von behinderten Menschen,
Gewährung von Zuwendungen zur Finanzierung von familienentlastenden Diensten,
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige sowie
Förderung von niederschwelligen Betreuungsangeboten gemäß Pflege-Betreuungs-Verordnung vom 13.03.2003 (GVBl. LSA 2003 S. 56).
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