OFD Magdeburg - Verfügung vom 09.07.2004
S 2144 - 33 - St 211

OFD Magdeburg - Verfügung vom 09.07.2004 (S 2144 - 33 - St 211) - DRsp Nr. 2008/88071

OFD Magdeburg, Verfügung vom 09.07.2004 - Aktenzeichen S 2144 - 33 - St 211

DRsp Nr. 2008/88071

Steuerliche Behandlung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft aus 22281 Hamburg hat die Finanzbehörde Hamburg um Auskunft gebeten, ob die nach § 6 SGB VII freiwillig versicherten Unternehmer, Unternehmerehegatten und unternehmerähnlichen Personen die von ihnen für die freiwillige Versicherung erbrachten Beiträge steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen können und wie die Versicherungsleistungen steuerlich zu behandeln sind. Hierzu ist im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung vertreten worden:

Die Beiträge, die ein pflichtversicherter oder ein nach § 6 SGB VII freiwillig versicherter Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Leistungen aus einer solchen Versicherung gehören zu den Betriebseinnahmen, sind aber aufgrund des § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Das Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen gem. § 3c Abs. 1 EStG greift in diesen Fällen nicht ein.