OFD Magdeburg - Verfügung vom 19.02.2004
S 2706 - 84 - St 215

OFD Magdeburg - Verfügung vom 19.02.2004 (S 2706 - 84 - St 215) - DRsp Nr. 2008/87567

OFD Magdeburg, Verfügung vom 19.02.2004 - Aktenzeichen S 2706 - 84 - St 215

DRsp Nr. 2008/87567

Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen

Die ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen ist auf der Sitzung ESt VIII/03 erneut erörtert worden.

Als Ergebnis wird in Abänderung der Regelung des BMF-Schreibens vom 27.05.2003 (KSt-Kartei § 8 Karte 1.18) folgende Auffassung vertreten:

Die Übergangsregelung zur steuerlichen Behandlung der Baukostenzuschüsse ist bei Energieversorgungsunternehmen auch dann anzuwenden, wenn die Zuschusszahlungen nicht durch Energieabnehmer, sondern von Betreibern von Windkraftanlagen (Energielieferanten) erfolgen.

Als Versorgungsunternehmen im o. g. Sinne sind insbesondere Strom-, Wasser-, Fernwärme- und Gasversorger anzusehen.