OFD Magdeburg - Verfügung vom 23.06.2004
S 2244 - 50 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 23.06.2004 (S 2244 - 50 - St 214) - DRsp Nr. 2008/88073

OFD Magdeburg, Verfügung vom 23.06.2004 - Aktenzeichen S 2244 - 50 - St 214

DRsp Nr. 2008/88073

Veräußerung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Leibrente; Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

Auch bei einer Veräußerung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG kann der Veräußerer nach R 140 Abs. 7 Satz 2 EStR 2003 zwischen Sofortversteuerung und nachträglicher Versteuerung (R 139 Abs. 11 EStR 2003) wählen.

In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetreten, ob im Falle einer nachträglichen Versteuerung bei der Veräußerung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG unter Herrschaft des bisherigen Rechts für die ab dem Jahr 2002 zufließenden Leistungen das Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG zur Anwendung komme.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist hierzu folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

In Fällen, in denen die Veräußerung im Sinne des § 17 EStG gegen Leibrente noch nach bisherigem Recht gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG i. V. m. § 52 Abs. 4b Nr. 2 EStG erfolgte, sind auch die ab dem Jahr 2002 zufließenden nachträglichen Leistungen nach bisherigem Recht, d. h. in voller Höhe, zu besteuern.