OFD München - Verfügung vom 01.10.1996
S 2246

OFD München - Verfügung vom 01.10.1996 (S 2246) - DRsp Nr. 2008/84546

OFD München, Verfügung vom 01.10.1996 - Aktenzeichen S 2246

DRsp Nr. 2008/84546

Feststellung der Künstlereigenschaft für einkommensteuerliche Zwecke; hier: Gutachterkommissionen

1. Allgemeine Grundsätze

Ob die Tätigkeit eines Stpfl. steuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hat das FA nach den Grundsätzen des H 136 (Künstlerische Tätigkeit) EStH 1993 und den darüber hinaus von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden. Dabei ist auf die tatsächlich ausgeübte Gesamttätigkeit abzustellen.

Vorbildung (z. B. abgeschlossenes Hochschulstudium der entsprechenden Kunstrichtung), Presseveröffentlichungen und Kritiken in Kunstzeitschriften, Beteiligungen an Kunstausstellungen und die Mitgliedschaft in bestimmten Berufsverbänden können bei der Beurteilung von Bedeutung sein. Die Mitgliedschaft in einem Verband oder Bund reicht aber allein für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit nicht aus.

Die Beziehung von Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn das FA wegen bestehender Zweifel an der künstlerischen Qualität der Tätigkeit nicht selbst entscheiden kann oder wenn der Stpfl. dies aufgrund der ablehnenden Haltung des FA selbst wünscht.

2. Verfahren zur Feststellung der Künstlereigenschaft