Nach den Grundsätzen des BFH-Urt. v. 16. 5. 1995 (BStBl II S. 873, DStR 1995, 1789) dürfen Ehegatten-Direktversicherungen, die aus einer sog. Barlohnumwandlung herrühren, nicht zu einer sog. Überversorgung führen. Es wurde angeregt, diese Grundsätze erst auf Direktversicherungen anzuwenden, die nach der Veröffentlichung des Urteils abgeschlossen worden sind. Hierzu wird nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes mitgeteilt: