OFD München - Verfügung vom 20.04.1996
S 2244

OFD München - Verfügung vom 20.04.1996 (S 2244) - DRsp Nr. 2008/84488

OFD München, Verfügung vom 20.04.1996 - Aktenzeichen S 2244

DRsp Nr. 2008/84488

§ 17 EStG Behandlung von Bürgschaften, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft übernimmt

Sachverhalt: Der Stpfl. A ist Alleingesellschafter der X-GmbH. In 1992 übernahm A eine zeitlich unbeschränkte Bürgschaft in Höhe von 100.000 DM für Bankverbindlichkeiten der X-GmbH. Die Bürgschaftsübernahme erfolgte unentgeltlich und ohne gesicherte Rückgriffsmöglichkeiten. Zu diesem Zeitpunkt war die X-GmbH in vollem Umfang zahlungsfähig.

Infolge erheblicher Zahlungsschwierigkeiten, die bei der X-GmbH im Jahre 1994 aufgetreten waren, wurde der Gesellschafter A aus der Bürgschaft formal in Anspruch genommen. Wegen eigener Zahlungsunfähigkeit hat der Gesellschafter A die Bürgschaftsverpflichtung tatsächlich aber nicht abgelöst.

Im Dezember 1994 stellte die X-GmbH Konkursantrag. Mangels Masse wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens im Januar 1995 abgelehnt.

Frage: Sind dem Gesellschafter A aus der (formalen) Bürgschaftsinanspruchnahme nachträgliche Anschaffungskosten für die wesentliche Beteiligung an der X-GmbH entstanden?

Rechtliche Würdigung