Zur vermehrt aufgetretenen Frage, ob und in welchem Umfang nachträgliche Anschaffungskosten für eine Beteiligung entstehen, wenn ein wesentlich beteiligter Gesellschafter eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der KapGes übernimmt, bittet die OFD München folgende Auffassung zu vertreten:
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