OFD Niedersachsen - Verfügung vom 03.07.2013
S 3239 - 4 - St 283

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 03.07.2013 (S 3239 - 4 - St 283) - DRsp Nr. 2013/80551

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 03.07.2013 - Aktenzeichen S 3239 - 4 - St 283

DRsp Nr. 2013/80551

Verkehrswertnachweis durch zustande gekommenen Kaufpreis; Änderung von Feststellungsbescheiden gem. § 173 AO

Nach R 198 Abs. 4 ErbStR 2011 kann ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt zustande gekommener Kaufpreis über das zu bewertende Grundstück als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen. Ist ein Kaufpreis außerhalb dieses Zeitraums im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen, kann dieser als Nachweis anerkannt werden, wenn die maßgeblichen Verhältnisse hierfür gegenüber den Verhältnissen zum Besteuerungszeitpunkt unverändert geblieben sind.

Der Nachweis kann bis zur formellen Bestandskraft des Feststellungsbescheids geführt werden.

Wird dagegen der niedrigere gemeine Wert erst nach der Bestandskraft des Bescheides geltend gemacht, kann dieser nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen einer Änderung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes nach den Änderungsvorschriften der AO erfüllt sind. Daher ist in solchen Fällen zu prüfen, wann der maßgebliche Kaufvertrag abgeschlossen wurde: