OFD Niedersachsen - Verfügung vom 07.08.2013
S 7185 - 34/20 - St 181

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 07.08.2013 (S 7185 - 34/20 - St 181) - DRsp Nr. 2013/80599

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 07.08.2013 - Aktenzeichen S 7185 - 34/20 - St 181

DRsp Nr. 2013/80599

Umsatzsteuerbefreiung von ehrenamtlichen Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 UStG; Vergütung des Treuhänders nach § 11 Absatz 1 Pfandbriefgesetz; Aufwandsentschädigungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Tätigkeiten von Unternehmensberatern als Projektbetreuer des Angebots „Runder Tisch”

Allgemeines

Der Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Er umfasst nach der Rechtsprechung

  • diejenigen Tätigkeiten, die in einem anderen Gesetz ausdrücklich als ehrenamtlich genannt werden,

  • Tätigkeiten, die man im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet oder

  • Tätigkeiten, die vom materiellen Begriff „Ehrenamtlichkeit” umfasst sind; dieser setzt das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung voraus.

Tätigkeit der Treuhänder nach dem Pfandbriefgesetz