OFD Niedersachsen - Verfügung vom 13.09.2013
S 2770 - 121 - St 248

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 13.09.2013 (S 2770 - 121 - St 248) - DRsp Nr. 2013/80656

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 13.09.2013 - Aktenzeichen S 2770 - 121 - St 248

DRsp Nr. 2013/80656

Verlustübernahmeregelung in § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist im Zusammenhang mit der Neufassung des § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG die Frage aufgeworfen worden, wie mit Gewinnabführungsverträgen umzugehen ist, die vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der o. a. Rechtsänderung schon bestanden haben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Frage, ob bis Ende 2014 aufgrund des Wortlautes von § 34 Absatz 10b Satz 2 KStG eine Anpassung der Verträge zu erfolgen hat, die keinen Verweis auf § 302 Abs. 4 AktG enthalten, die aber in der Vergangenheit von der Billigkeitsregelung des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2005 ( BStBl 2006 I, S. 12) steuerlich „geschützt” waren.

Im Rahmen der Abstimmung zwischen Bund und Ländern wurde beschlossen, dass eine Anpassung bis Ende 2014 von sogenannten „Alt-Gewinnabführungsverträgen”, die keinen Verweis auf § 302 Abs. 4 AktG enthalten, aber bisher von der Billigkeitsregelung des o. a. BMF-Schreibens steuerlich „geschützt” wurden, aufgrund der Regelung in § 34 Absatz 10b Satz 2 KStGnicht notwendig ist, um die weitere steuerliche Anerkennung dieser Verträge sicherzustellen.