OFD Niedersachsen - Verfügung vom 15.04.2013
S 3225 - 37 - St 283

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 15.04.2013 (S 3225 - 37 - St 283) - DRsp Nr. 2013/80455

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 15.04.2013 - Aktenzeichen S 3225 - 37 - St 283

DRsp Nr. 2013/80455

Brutto-Grundfläche (BGF) (in Anlehnung an die Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5. September 2012, BAnz AT 18. Oktober 2012 B1, S. 1 bis 49)

Die BGF ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen (Geschosse) eines Gebäudes einschließlich deren konstruktive Umschließungen (z. B. Wände, Dach). Hierzu gehören grundsätzlich auch Keller- und nutzbare Dachgeschossebenen.

In Anlehnung an die DIN 277-1: 2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich c: nicht überdeckt.

Die Regelherstellungskosten (RHK) berücksichtigen ausschließlich die BGF der Bereiche a und b. Der Bereich c wird nicht einbezogen.

Auf die BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzurechnen. Dagegen werden bei der Ermittlung der BGF Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, nicht berücksichtigt.

Zu beachten sind folgende Besonderheiten:

  • Balkone: