OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.04.2013
S 2770 - 114 - St 248 VD

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.04.2013 (S 2770 - 114 - St 248 VD) - DRsp Nr. 2013/80457

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.04.2013 - Aktenzeichen S 2770 - 114 - St 248 VD

DRsp Nr. 2013/80457

Organschaft: Körperschaftsteuerliche Organschaft und atypisch stille Gesellschaft

Es ist gefragt worden, ob

  • eine GmbH, an deren Handelsgewerbe eine stille Beteiligung nach § 230 HGB besteht, die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist, Organgesellschaft und

  • eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft, bei der sich die stille Beteiligung auf die gesamten Tätigkeitsfelder der GmbH erstreckt und die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist, Organträgerin nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KStG sein kann.

Hierzu bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

zu 1.

Eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein.

zu 2.

Eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft, bei der sich die stille Beteiligung auf die gesamten Tätigkeitsfelder der GmbH erstreckt und die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist, kann aber auch keine Organträgerin nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sein.