Die Behauptung des Steuerpflichtigen, dass nach allgemeiner Erfahrung bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, rechtfertigt nicht die Bildung einer Rückstellung, BFH-Urteil vom 13. Januar 1966,
In dem Beschluss vom 16. Dezember 2009, I R 43/08, BStBl 2012 II, 688, der zur steuerwirksamen Auflösung von Rückstellungen für Nachforderungszinsen auf die Körperschaftsteuer ergangen ist, weist der BFH in seiner Begründung unter II.2.b) darauf hin, dass es in dem zu beurteilenden Einzelfall nicht zu beanstanden ist, Rückstellungen für aufgrund einer Außenprüfung erst in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige erstmals Kenntnis von der steuerlichen Beurteilung durch das Finanzamt erlangt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|