FG Münster - Urteil vom 17.11.2000
11 K 66/99 F
Normen:
FGO § 44 Abs. 1 ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 ;

Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des Feststellungsbescheides unzulässig

FG Münster, Urteil vom 17.11.2000 - Aktenzeichen 11 K 66/99 F

DRsp Nr. 2004/4400

Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des Feststellungsbescheides unzulässig

1) Hat eine KG gegen den gegen sie ergangenen Gewinnfeststellungsbescheid Einspruch eingelegt und richtet das FA die Einspruchsentscheidung irrig auch an den Kommanditisten, so ist die Einspruchsentscheidung insoweit rechtswidrig und deshalb aufzuheben.2) Begehrt der Kommanditist in einem solchen Fall mit der Klage, nicht nur die Einspruchsentscheidung aufzuheben, sondern darüber hinaus auch den von der KG mit dem Einspruch angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid abzuändern, so ist diese Klage mangels Vorverfahrens unzulässig.

Normenkette:

FGO § 44 Abs. 1 ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Zu entscheiden ist, ob die erhobene Klage zulässig ist und - wenn ja - ob für die Jahre 1993 und 1994 erlassene Gewinnfeststellungsbescheide und für die Jahre 1993 bis 1995 erlassene Feststellungsbescheide nach § 15 a EStG rechtmäßig sind.