OLG Koblenz - Urteil vom 25.06.1992
5 U 97/92
Normen:
StBerG § 68 ;
Fundstellen:
DStR 1993, 1159
NJW-RR 1993, 413

OLG Koblenz - Urteil vom 25.06.1992 (5 U 97/92) - DRsp Nr. 1996/8932

OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.1992 - Aktenzeichen 5 U 97/92

DRsp Nr. 1996/8932

»Unterläuft einem Steuerberater ein Beratungsfehler, der erst bei der Außenprüfung des Finanzamtes mit Schlußbesprechung aufgedeckt wird, so läuft erst ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist. Daran ändert nichts, daß der Steruberater dann ncoh weiter auftragsgemäß für den Mandanten tätig bleibt. Der Amndant ist bei einer solchen Betrachtungsweise hinreichend geschützt, da der Steuerberater verpflichtet ist, seinen Auftraggeber über die Regreßhaftung zu belehren. Diese Belehrungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist im Hinblick auf die Regreßfrage anwaltlich beraten wird.«

Normenkette:

StBerG § 68 ;
Fundstellen
DStR 1993, 1159
NJW-RR 1993, 413