OLG Köln - Urteil vom 10.11.1993 (11 U 101/93) - DRsp Nr. 1994/2061
OLG Köln, Urteil vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 11 U 101/93
DRsp Nr. 1994/2061
1. Die Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur kann für einen Steuerberater eine Angelegenheit seiner Berufsausübung sein, insbesondere wenn für die Beurteilung der maßgeblichen Vorgänge und die zu treffenden Entscheidungen rechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich sind.2. Für den Fall, daß die Aufgabe eines Treuhänders von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übernommen wird, gelten für sie die besonderen Regelungen ihres Berufsrechts.(Eingesandt vom 11. Zivilsenat des OLG Köln.)