OLG Köln - Urteil vom 22.04.1992
13 U 278/91
Normen:
BGB § 276, § 675;
Fundstellen:
DRsp I(125)400d
VersR 1993, 1118

OLG Köln - Urteil vom 22.04.1992 (13 U 278/91) - DRsp Nr. 1993/4102

OLG Köln, Urteil vom 22.04.1992 - Aktenzeichen 13 U 278/91

DRsp Nr. 1993/4102

Ein Steuerberater, der eine ihm zugestellte, an seine Mandantin und deren getrenntlebenden Ehemann adressierte Entscheidung der Finanzbehörde lediglich dem Ehemann zur Kenntnis bringt, genügt damit nicht seinen vertraglichen Pflichten.

Normenkette:

BGB § 276, § 675;

»[Der Steuerbevollmächtigte der Kl. hatte] die ihm zugestellten Einspruchsentscheidungen nicht der Kl., sondern deren Ehemann zur Kenntnis gebracht. Dieses Verhalten stellte einen schuldhaften Verstoß gegen dessen vertragliche Pflichten dar. Ein Vertreter einer Partei, der für diese in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitverfahren tätig wird, muß den Mandanten selbstverständlich von in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen unterrichten, um ihm Gelegenheit zur Prüfung zu geben, ob gegen die Entscheidung vorgegangen werden soll.