OLG Köln - Urteil vom 22.04.1992 (13 U 278/91)
»[Der Steuerbevollmächtigte der Kl. hatte] die ihm zugestellten Einspruchsentscheidungen nicht der Kl., sondern deren Ehemann zur Kenntnis gebracht. Dieses Verhalten stellte einen schuldhaften Verstoß gegen dessen [...]