LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 13558/92
OLG München - Urteil vom 23.12.1993 (6 U 1958/93) - DRsp Nr. 1998/14911
OLG München, Urteil vom 23.12.1993 - Aktenzeichen 6 U 1958/93
DRsp Nr. 1998/14911
»1. Irreführend ist es, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein in seiner Werbeanzeige lediglich die gesetzliche Bestimmung des § 4 Nr. 11 StBerG zitiert, ohne in Worten auf die eingeschränkte Beratungsmöglichkeit hinzuweisen.2. Wird in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, das einen später begangenen identischen Wettbewerbsverstoß betrifft, im Wege der Abschlußerklärung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, führt dies auch zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im vorhergehenden anderweitigen Hauptsacheverfahren.«