BFH vom 06.05.1993
XI R 46/90

Ordnungsmäßigkeit einer Revisionsbegründung (§§ 124, 126 FGO)

BFH, vom 06.05.1993 - Aktenzeichen XI R 46/90

DRsp Nr. 1997/8773

Ordnungsmäßigkeit einer Revisionsbegründung (§§ 124, 126 FGO)

Eine ordnungsgemäße Begründung der Revision liegt nicht vor, wenn die sachliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen, auf denen das Urteil beruht, fehlt. Der Hinweis auf die Literaturstellen vermag diese Auseinandersetzung jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn nicht dargelegt wird, welche Auffassung die zitierten Autoren - bezogen auf den Streitfall - vertreten.

Für die Praxis:

Da hatte es sich die Klägerin aber auch zu leicht gemacht: Mit pauschalem Zitieren von namhaftem USt.-Schrifttum wie Probst, Reiß und Philipowski und unter Hinweis auf deren Systemkritik wurde verlangt, daß der BFH den Streitfall - es ging um die Verwertung von Sicherungsgut - entscheiden solle. Eine gut geführte Datenbank ersetzt indes noch kein Quellenstudium.