Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) liegen nicht vor.
1. Die Rechtsfrage, ob (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) pauschale Zuschläge mit festen Monatsbeträgen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind, ist höchstrichterlich geklärt; ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung (mehr) zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
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