FG Niedersachsen - Beschluss vom 02.03.2007
7 V 21/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2 ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Pendlerpauschale; Entfernungspauschale; Wegekosten; Fahrtkosten; Verfassungswidrigkeit; Gleichheitsgrundsatz; subjektives Nettoprinzip; Objektives Nettoprinzip; Leistungsfähigkeitsprinzip; Ernstliche Zweifel - Ungekürzte Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte (Pendlerpauschale für die ersten 20 km)

FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.03.2007 - Aktenzeichen 7 V 21/07

DRsp Nr. 2007/7424

Pendlerpauschale; Entfernungspauschale; Wegekosten; Fahrtkosten; Verfassungswidrigkeit; Gleichheitsgrundsatz; subjektives Nettoprinzip; Objektives Nettoprinzip; Leistungsfähigkeitsprinzip; Ernstliche Zweifel - Ungekürzte Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte (Pendlerpauschale für die ersten 20 km)

1. Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Neuregelung der sog. Pendlerpauschale und die Nichtberücksichtigung von Wegekosten für die ersten 20 km der Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte verfassungsgemäß sind. 2. Die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist im Wege der Aussetzung der Vollziehung auch für die Aufwendungen der ersten 20 km zu bewilligen. 3. Bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Rechtsnorm kann Rechtsschutz im Wege der Aussetzung der Vollziehung bewilligt werden, es sei denn, schwerwiegende öffentliche Interessen stehen dagegen. 4. Die Einschränkung des vorläufigen Rechtsschutzes ist nur dann anzunehmen, wenn Gemeinwohlbelange des Staates (etwa drohende staatliche Haushaltsnotlage) berührt sind. Das öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltsführung erfordert nicht, dass der Staat ausschließlich von Lohnbeziehern Vorauszahlungen auf eine mit großer Wahrscheinlichkeit nicht entstehende Einkommensteuerschuld erhebt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 2 ;