FG München vom 09.12.1999
15 K 4568/96
Fundstellen:
EFG 2000, 853

Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten

FG München, vom 09.12.1999 - Aktenzeichen 15 K 4568/96

DRsp Nr. 2001/2954

Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten

Die vom BFH entwickelten Grundsätze zur Erdienbarkeit von Pensionszusagen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gelten entsprechend für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen bei einem Einzelunternehmen für Pensionszusagen an den Arbeitnehmer-Ehegatten. Maßgebend ist dabei nicht der Zeitraum der tatsächlichen Dienstleistung des Arbeitnehmer-Ehegatten, sondern der Zeitraum zwischen Zusage und dem ggf. vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Ruhestandseintritts.

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob der Vertrag der Klägerin mit ihrem Ehemann über die Zusage einer Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung vom 26.08.1985 steuerlich anzuerkennen ist.

Die Klägerin betrieb ab dem 01. Mai 1985 als Einzelunternehmerin eine Unternehmensberatung. Sie erzielte daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zum 01. Juni 1989 wurde das Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht.