Die die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 07. Oktober 2010 (Aktenzeichen: …) wird ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Pfändung von Ansprüchen des Antragstellers gegen die EV AG (Niederlassung Europa) auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
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