I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung eines angestellten Steuerbevollmächtigten zu einer Geldstrafe wegen des Fehlens einer Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer seiner Arbeitslosigkeit.
1. Der Beschwerdeführer, ein in der Deutschen Demokratischen Republik ausgebildeter Diplomwirtschaftler, war zunächst bis Ende 1995 als vorläufig bestellter Steuerbevollmächtigter gemäß § 40 a des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) a.F. bei einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt. Von Januar 1996 bis Ende 1997 war er arbeitslos. Er übte während dieser Zeit keine Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter aus. Im Dezember 1997 wurde er endgültig als Steuerbevollmächtigter bestellt und fand im Januar 1998 wieder eine Anstellung bei einer Steuerberatungsgesellschaft.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|