BFH - Beschluss vom 12.12.2003
XI B 86/03
Normen:
AO § 149 § 152 § 181 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 466
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 09.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen III 1168/02

Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

BFH, Beschluss vom 12.12.2003 - Aktenzeichen XI B 86/03

DRsp Nr. 2004/2290

Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Ein Stpfl. ist nicht deswegen von der Verpflichtung zur Abgabe seiner persönlichen Steuererklärung entbunden, weil Feststellungserklärungen für eine Mitunternehmerschaft, der er angehört, noch nicht erstellt sind.

Normenkette:

AO § 149 § 152 § 181 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.

1. Soweit sich die Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) stützt, entspricht ihre Begründung nicht den vom Gesetz gestellten Anforderungen.