FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.11.2000
7 K 193/99
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 111

Pflicht zur Vorlage einer Originalvollmacht; Kein Nachweis der Prozessbevollmächtigung bei Übermittlung der Vollmacht durch Telefax; Einkommensteuer 1991, 1993 und 1994; Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1991

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 7 K 193/99

DRsp Nr. 2002/957

Pflicht zur Vorlage einer Originalvollmacht; Kein Nachweis der Prozessbevollmächtigung bei Übermittlung der Vollmacht durch Telefax; Einkommensteuer 1991, 1993 und 1994; Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1991

Der schriftlich zu erbringende Nachweis einer Prozessbevollmächtigung kann nur durch die Vorlage einer Originalvollmacht erbracht werden. Die Übermittlung der Vollmacht per Telefax wahrt eine nach § 62 Abs. 3 FGO a.F. gesetzte Ausschlussfrist nicht. Daran hat sich auch durch den Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5.4.2000 GmS-OGB 1/98 (NJW 2000, 2340) nichts geändert. 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Am 15. November 1999 hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger in deren Namen Klage erhoben. Vollmachten wurden nicht vorgelegt. Eine Klagebegründung ist ebenfalls nicht erfolgt.