Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters durch Zuschätzungen; Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den steuerlichen Berater
BGH, Urteil vom 20.06.1991 - Aktenzeichen IX ZR 226/90
DRsp Nr. 1992/603
Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters durch Zuschätzungen; Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den steuerlichen Berater
»1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein steuerlicher Berater zu den von seinem Mandanten mitgeteilten Umsätzen Zuschätzungen gegenüber dem Finanzamt vornehmen darf.2. Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz von Zinsschäden aufgrund ungerechtfertigter Steuermehrbelastungen beginnt - für jeden Veranlagungszeitraum und jede Steuerart gesondert - regelmäßig nach Erlaß des jeweils belastenden Steuerbescheids einheitlich in dem Zeitpunkt, in dem die erste Steuerzahlung aus Kreditmitteln erfolgt. Unerheblich ist, inwieweit der Zinsaufwand selbst in unverjährter Zeit angefallen ist (Abweichung von BGH, Urteil v. 27.11.1985 - IVa ZR 97/84 - NJW 1986, 1162 = WM 1986, 261 = ZIP 1986, 309).«