Die Beschwerde ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe durch das Finanzgericht (FG) nicht statthaft, wenn die zugehörige Hauptsache nicht an den BFH gelangen kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 X B 192/97, BFH/NV 1998, 623, und vom 25. April 1995 VII B 29/95, BFH/NV 1995, 1087, m.w.N.).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|