FG Nürnberg, vom 12.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen I 332/97
PKH; Vertagung
BFH, Beschluss vom 25.11.2004 - Aktenzeichen VI B 289/00
DRsp Nr. 2005/1395
PKH; Vertagung
Hat das FG PKH zu Recht versagt und konnte sich der Stpfl. auf diese Sachlage bis zum Termin der mündlichen Verhandlung einstellen, besteht kein Anspruch darauf, das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH über die PKH-Beschwerde zu vertagen.