I. In der Sache streiten die Beteiligten um die Inanspruchnahme von Verlustvorträgen (§ 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes -- KStG -- (Frage nach der wirtschaftlichen Identität). Gegenstand der Beschwerde ist allerdings nicht diese Frage, vielmehr jene nach dem ordnungsgemäßen Ergehen des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) und dessen ordnungsmäßige Bekanntgabe:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|