1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, inwieweit Verluste aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003 (Streitjahre) abziehbar sind. Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In den Streitjahren erzielten sie u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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