BFH - Beschluß vom 24.11.1999
X S 7/99
Normen:
AO § 195 S. 2; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Prüfungsanordnung

BFH, Beschluß vom 24.11.1999 - Aktenzeichen X S 7/99

DRsp Nr. 2001/13351

Prüfungsanordnung

Die Behauptung, es fehle einschlägige Rspr. "zu dieser Art des Vorgehens" des FA bei Erlass einer angefochtenen Prüfungsanordnung, genügt den Anforderungen an die Beschwerdebegründung ebenso wenig wie der Vortrag, es liege eine "Präzedenzfall" vor.

Normenkette:

AO § 195 S. 2; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;