Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgesellschaft
FG Hamburg, Urteil vom 04.11.2010 - Aktenzeichen 3 K 65/10
DRsp Nr. 2011/2548
Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgesellschaft
1. Die Prüfungsanordnung "gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" umfasst auch die Prüfung der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4EStG bei der Tonnagesteuer.2. Nach Vollbeendigung der Personengesellschaft infolge Verschmelzung auf eine andere Personengesellschaft ist letztere als Gesamtrechtsnachfolgerin Adressatin der Prüfungsanordnung.3. Der nach Vollbeendigung an die ehemaligen Gesellschafter gerichtete Gewinnfeststellungsbescheid kann nicht durch die Gesamtrechtsnachfolgerin angefochten werden; bei ausdrücklicher Klage als Gesamtrechtsnachfolgerin scheitert eine anderweitige Auslegung oder Umdeutung.