Stand: 21.12.1998
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III. Bewertungsgesetz
C. Bewertung von Grundbesitz
C. 2. Bewertung des Grundvermögens
Zu § 148 BewG

R 184 ErbStR 1999 Erbbauzinsansprüche bzw. -verpflichtungen

R 184 Erbbauzinsansprüche bzw. -verpflichtungen

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

1Das Recht auf den Erbbauzins ist weder als Bestandteil des Grundstücks noch als gesonderter Anspruch anzusetzen. 2Dementsprechend ist auch die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses weder bei der Bewertung des Erbbaurechts noch als gesonderte Verpflichtung abzuziehen (§ 148 Abs. 1 Satz 3 BewG). 3 Zur Behandlung von vorausgezahlten Erbbauzinsen sowie von durch den Erbbauberechtigten getragenen Erschließungsbeiträgen beim Betriebsvermögen > R 114 Abs. 2.