Rechenzentrum; Irreführende Werbung bei beschränkter Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen
BGH, Urteil vom 12.07.2001 - Aktenzeichen I ZR 261/98
DRsp Nr. 2001/11908
Rechenzentrum; Irreführende Werbung bei beschränkter Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen
»Personen, die nur im Rahmen von § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, werben irreführend, wenn sie ihre Dienstleistungen mit den Begriffen "Finanzbuchführung", "Finanzbuchhaltung", "Lohnabrechnung" und "Einrichtung der Buchführung" anbieten.«
Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, übernimmt als Rechenzentrum gewerbsmäßig für Dritte laufende Buchungen. Die Beklagten sind nicht gemäß §§ 3, 4StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt.
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