FG Berlin-Brandenburg, vom 08.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 6030/06
Rechtmäßigkeit der Änderung der zur Einkommensteuer ergangenen Anrechnungsverfügung wegen Zahlungsverjährung
BFH, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen VII R 3/10
DRsp Nr. 2011/5580
Rechtmäßigkeit der Änderung der zur Einkommensteuer ergangenen Anrechnungsverfügung wegen Zahlungsverjährung
NV: Die Frist für die Zahlungsverjährung der Einkommensteuer wird durch die Bekanntgabe der Steuerfestsetzung in Lauf gesetzt. Die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen kann daher nach Ablauf dieser Frist weder zugunsten noch zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden (Bestätigung des Urteils vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BFHE 227, 327, BStBl II 2010, 382).