VGH Bayern - Beschluss vom 22.10.2021
22 ZB 21.1938
Normen:
GewO § 35 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2022, 1190
Vorinstanzen:
VG München, vom 25.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 16 K 20.1858

Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

VGH Bayern, Beschluss vom 22.10.2021 - Aktenzeichen 22 ZB 21.1938

DRsp Nr. 2021/17093

Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

GewO § 35 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagung.