Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagung.
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