Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2017 10 K 3671/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit 2005 Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der ... GmbH (GmbH). Gegenstand des Unternehmens der GmbH war der Handel mit ... und ....
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