Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. Juni 2021 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und wie folgt neu gefasst:
Die aufschiebende Wirkung der Klage
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.268,90 € festgesetzt.
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