OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.08.2021
14 B 1192/21
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 L 791/21
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 K 2404/2

Rechtsschutz gegen Steuerhaftungsbescheid bei Nichthaftung für Gewerbesteuer und Nebenforderungen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2021 - Aktenzeichen 14 B 1192/21

DRsp Nr. 2021/15093

Rechtsschutz gegen Steuerhaftungsbescheid bei Nichthaftung für Gewerbesteuer und Nebenforderungen

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. Juni 2021 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und wie folgt neu gefasst:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 25 K 2404/21 VG Düsseldorf gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 15. September 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. März 2021 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.268,90 € festgesetzt.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Gründe