OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.04.2021 (4 B 116/21)
Der Streitwert für das durch Vergleich erledigte Verfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 B 262/21 auf 3.750,00 Euro und für die Zeit danach auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit vor [...]