BFH - Beschluss vom 30.12.2004
XI R 80/03
Normen:
FGO § 68 § 135 Abs. 2 § 136 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1572

Rechtsschutzbedürfnis; Steuerfestsetzung auf 0 DM

BFH, Beschluss vom 30.12.2004 - Aktenzeichen XI R 80/03

DRsp Nr. 2005/10522

Rechtsschutzbedürfnis; Steuerfestsetzung auf 0 DM

Die Revision des FA ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn das FA dem Klagebegehren (Steuerfestsetzung auf 0 DM) durch Erlass eines Änderungsbescheides, der gemäß § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens geworden ist, entsprochen hat.

Normenkette:

FGO § 68 § 135 Abs. 2 § 136 Abs. 2 ;

Gründe:

1. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind die geänderten Einkommensteuerbescheide für 1989 vom 28. Februar 2001 und für 1990 vom 29. Januar 2003, mit denen eine Einkommensteuer von jeweils 0 DM festgesetzt worden ist.

Die Revision des Beklagten, Revisionsklägers und Anschlussrevisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ist unzulässig geworden, da für sie im Zeitpunkt dieser Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht. Sie ist durch Beschluss zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).